19
Jul
2007

Rechtssprechung im Stil der 50er

Ein aktuelles Urteil zur Karenz (nachzulesen auf standard.at) zementiert bestehende Geschlechterverhältnisse. Die Ausgangssituation: Einer ArbeitnehmerIn wurde nach ihrer Babypause eine Anstellung nur mehr im Ausmaß von 5 Wochenstunden angeboten - was an sich schon an Frotzelei grenzt. Diese 5 Stunden wären zusätzlich noch schlechter bezahlt als ihre frühere Tätigkeit im Unternehmen. Sieht von ferne betrachtet ein wenig nach Diskriminierung aus. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien, vor dem die Causa landete, sieht das aber anders:
Alles rechtens, so der Urteilsspruch. Immerhin verdiene ja der Ehemann der ArbeitnehmerIn genug, um für das Auskommen der Familie Sorge zu tragen.
Heißt das jetzt, dass Diskriminierung von Müttern im Job eh ok ist, wenn es einen (männlichen) Erhalter gibt? Dieses Urteil führt die rechtliche Umsetzung sämtlicher halbe-halbe Regelungen bei der Kinderbetreuung ad absurdum; schließlich siegt ja doch ein Familienbild der 50er....

tina